Langzeitsarbeitslos mit Unterkunft

Die Überlebenszeit, selbst von einer robusten Meerschweindame, scheint sachlich und juristisch von aussen betrachtet wohl statistisch in einer Unterkunft die gleiche zu sein, wie in einer Wohnung; ist sie aber nicht, da Mietrecht mit städtischen Unterkünften und deren Wohnqualität nichts gemein hat – auch nicht gesundheitlich. besonders nicht gesundheitlich. denn das scheint ja das besondere zu sein. Möge es auch ein Tag- und Nachtaufenthalt sein, juristisch ist eine angegriffene Gesundheit kaum wieder herzustellen.

In Gedenken an Flitzi.

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